Verbandsbürgermeister und Ortsbürgermeister gleichzeitig?

Verbandsbürgermeister und Ortsbürgermeister in Personalunion – geht das überhaupt?
Am 22. März 2026 kandidiere ich für das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim. Zugleich möchte ich mein Ehrenamt als Ortsbürgermeister von Nackenheim bis zum Ende der laufenden Wahlperiode weiterführen – für Kontinuität und Schlagkraft.
Warum das sinnvoll ist:
Nähe & Tempo: Als Ortsbürgermeister bleibe ich nah an den Themen vor Ort; als VG Chef kann ich Entscheidungen schneller verzahnen – ohne Reibungsverluste.
Synergien statt Doppelstrukturen: Themen und Herausforderungen der Ortsgemeinden lassen sich aus erster Hand besser erkennen und zielgerichteter anpacken. Gemeinsame Verwaltung, kurze Wege, klare Verantwortung.
Fair & transparent: Keine Bevorzugung einer Ortsgemeinde – Prioritäten richten sich nach Nutzen, Dringlichkeit und fachlicher Notwendigkeit. Rat & Ausschüsse behalten alle Kontroll und Entscheidungsrechte.
Professionalität & Organisationsfähigkeit: Ich bin es gewohnt, hohe Verantwortung zu tragen, strukturiert zu arbeiten und auch in anspruchsvollen Situationen den Überblick zu behalten. Eine gute Arbeitsorganisation und eine klare Prioritätensetzung und hohe Belastbarkeit sind für mich selbstverständlich.
Entlastung & Fokus: Im Fall meiner Wahl ruht mein hauptberufliches Amt bei der Feuerwehr Mainz – damit fällt eine große zeitliche Belastung weg und ich kann mich mit voller Energie auf Ortsgemeinde & Verbandsgemeinde konzentrieren.
Weniger Aufwand – mehr Kontinuität: Die Neuwahl eines Ortsbürgermeisters/einer Ortsbürgermeisterin bindet Geld und Zeit. Sie verursacht einen nicht unerheblichen Aufwand und kann Verzögerungen bedeuten. Für die verbleibenden ca. zweieinhalb Jahre bis zum Ende der aktuellen Amtszeit als Ortsbürgermeister ist Kontinuität die bessere Lösung – Projekte laufen durch, Übergaben entfallen.
Verantwortung & Auftrag: Bei der letzten Wahl als Ortsbürgermeister haben mir über 90% der Wählerinnen und Wähler das Vertrauen geschenkt – das ist für mich Verpflichtung und Motivation zugleich, weiterhin engagiert, verbindend und mit einem offenen Ohr für alle Gemeinden der Verbandsgemeinde zu handeln.
Fakten & Zulässigkeit: Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz erlaubt die Personalunion ausdrücklich. Zahlreiche Beispiele in Rheinland-Pfalz zeigen, dass die Kombination Verbandsbürgermeister und Orts-/Stadtbürgermeister sehr gut funktionieren kann. Entscheidend sind Tatkraft, Organisation und der Wille, gemeinsam mit den Menschen vor Ort das Beste für unsere Verbandsgemeinde zu erreichen.


Ich freue mich auf den Dialog mit Ihnen – Ihre Fragen, Hinweise und Ideen sind willkommen!

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